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Überprüfungen

Jede elektrische Anlage in Österreich muss bei ihrer Erstinbetriebnahme und wiederkehrend überprüft werden.

Überprüfungen für:

  • Private Personen:

    Die Erstprüfung der elektrischen Anlage ist verpflichtend und wird vom Errichter der Anlage durchgeführt, wodurch ein Anlagenbuch erstellt wird.

    Falls dies versäumt wurde oder Sie Zweifel an der korrekten Ausführung haben, kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch.

    Die wiederkehrende Überprüfung ist für Privatpersonen derzeit nicht verpflichtend, wird jedoch alle 10 Jahre dringendwt empfohlen.

  • Gewerbliche Betriebe:

    Die Erst- und wiederkehrende elektrotechnische Überprüfung sind laut Elektroschutzverordnung 2012 und dem Arbeitnehmerschutzgesetz verpflichtend.

Überprüfung elektrischer Betriebsmittel

Norm: ÖVE/ÖNORM E 8701

Elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse I in Arbeitsstätten und Baustellen müssen über einen Fehlerstromschutzschalter (FI) 30mA abgesichert sein. Andernfalls sind sie einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.

Falls ein Zwischenverteiler oder Adapter verwendet wird, muss auch dieser regelmäßig überprüft werden.

Überprüfung elektrischer Anlagen

Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für:

  • Elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung
  • Elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, Erweiterungen oder Instandsetzung
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder Instandsetzung

Wiederkehrende Prüfung §9 ESV 2012

Wiederkehrende Prüfungen sind erforderlich für:

  • Elektrische Anlagen
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse I in Arbeitsstätten

Prüfintervalle:

  • Alle 10 Jahre: In Bereichen mit geringer Belastung (z.B. Büros, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe)
  • Alle 3 Jahre: In Bereichen mit Explosionsgefahr
  • Jährlich: Auf Baustellen, in explosionsgefährdeten Bereichen oder bei außergewöhnlicher Beanspruchung
  • Alle 6 Monate: Bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau

Bei außergewöhnlichen Beanspruchungen verkürzen sich die Prüffristen auf ein bis drei Jahre.

Außergewöhnliche Beanspruchungen:

  • Feuchtigkeit und Nässe
  • Extreme Temperaturen (-20°C bis +40°C)
  • Korrosive Stoffe
  • Witterungseinflüsse
  • Staub durch Arbeitsvorgänge

Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen müssen regelmäßig überprüft werden:

  • Alle 3 Jahre für Betriebsstätten und Baustellen
  • Jährlich bei explosiven oder hochentzündlichen Stoffen
  • Alle 10 Jahre für privat genutzte Objekte

Dies ist gemäß §15 ESV 2012 geregelt.

Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen unterliegen besonderen Prüfpflichten:

  • Maximal alle 3 Jahre
  • Jährlich bei außergewöhnlicher Beanspruchung (z. B. mechanische Einwirkung, Chemikalien, Feuchtigkeit)
  • Monatlich in untertägigen Bergwerken

Regelungen dazu finden sich in VEXAT §7.

Photovoltaik-Anlagen

Die Zeitabstände für wiederkehrende Prüfungen betragen:

  • 5 Jahre unter normalen Bedingungen
  • 3 Jahre bei mindestens einer außergewöhnlichen Beanspruchung

Außergewöhnliche Beanspruchungen bei Photovoltaik-Anlagen:

  • Korrosive Stoffe
  • Zusätzliche Witterungseinflüsse
  • Staub durch Arbeitsvorgänge

E -Ladestationen

E -Ladestationen sowie Intelligente Ladekabel gehören Jährlich Überprüft.

Tel.: +43 681 81516142
Mon. - Fr.: 8:00 – 16:00
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