Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen:

Blitzschutzanlagen welche für Betriebsstätten und für Baustellen (wenn technisch möglich) errichtet werden.

Diese sind laut § 15 ESV 2012 längstens nach drei Jahre, davon abweichend bei der Verwendung von explosionsgefährlichen, hochentzündlichen oder größeren Mengen von leichtentzündlichen Arbeitsstoffen 
längstens ein Jahr zu überprüfen.

Bei Privat genutzten Objekten gelten wieder die empfohlenen 10 Jahre.

Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, müssen vor der ersten Inbetriebnahme auf ihre Sicherheit überprüft werden; weiters auf ihren ordnungsgemäßen Zustand wiederkehrend:

  • längstens drei Jahre.
  • längstens ein Jahr bei außergewöhnlichen Beanspruchung (z.B. mechanische Einwirkung, starke Verschmutzung, Chemikalien, Feuchtigkeit, Kälte, Hitze und in übertägigen Bergbauen;
  • längstens ein Monat in untertägigen Bergbauen;

Diese wird in der  VEXAT §7 geregelt.

Tel.: +43 681 81516142
Mon. - Fr.: 8:00 – 16:00
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